Leben im Sportpark Luftschiffhafen

Das Haus

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um das Leben im Haus der Athleten.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Sportschule Potsdam>HIER< und auf den Seiten des Olympiastützpunktes Brandenburg>HIER<

Das Haus der Athleten

Das Haus der Athleten besteht aus dem Haupthaus mit 5 Etagen und dem Hochhaus mit 14 Etagen. Beide Gebäude sind miteinander verbunden und bilden somit ein schönes Ensemble am Ufer der Havel. Im Verbindungstrakt befindet sich die zentrale Rezeption. Ein Veranstaltungsraum mit 50 Plätzen und eine Gemeinschaftsküche ermöglichen es sich auch im größeren Rahmen zu treffen.
Im Haupthaus mit Atrium als architektonisches Highlight wohnen die Schüler der Sekundarstufe II und körperlich benachteiligte Schüler, denen besonders ausgestatte Zimmer zur Verfügung stehen. In der 5. Etage sind Gäste des Hauses, die an Trainingslagern oder zentralen Lehrgängen der Spitzenverbände teilnehmen, untergebracht. Die Sportler*Innen leben in Wohneinheiten zusammen. Diese bestehen aus je 3 Doppelzimmern, einem Sanitärbereich und einem gemeinsamen Aufenthaltsraum.
Insgesamt hat das Haupthaus eine Kapazität für 120 Schüler*Innen und 30 Gäste.
Im Hochhaus sind hauptsächlich die Schüler*Innen der Sekundarstufe I untergebracht. Ab der 2. Etage sind je fünf Wohneinheiten mit je 2 bzw. 3 Zweibettzimmern mit Sanitärbereich und Aufenthaltsraum vorhanden. Auf jeder Etage gibt es eine Gemeinschaftseinheit mit einer Küchenzeile, einem Hausaufgabenraum und einem Aufenthaltsraum. Das Hochhaus hat eine Kapazität für 330 Sportler*Innen

Konzeption

Ausgangssituation

Das Schule-Leistungssport-Verbundsystem umfasst den Olympiastützpunkt (OSP) Brandenburg, die Sportschulen, Wohnheime, Mensen, Trainingsstätten sowie medizinische und prophylaktische (sportmedizinische) Einrichtungen an den drei Standorten Cottbus, Frankfurt/Oder und Potsdam.

Potsdam, als einer der drei Standorte, kann den Sportler*innen, die sich für diesen Standort entschieden haben und nicht in Potsdam selbst ansässig sind, einen Wohnheimplatz im „Haus der Athleten“ anbieten. Das „Haus der Athleten“ ist eine wichtige Komponente in diesem Verbundsystem, in ihm wird die ganzheitliche und altersgerechte Entwicklung der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit spezifischer Berücksichtigung des Leistungssports ermöglicht. Es ist somit ein entscheidendes Element der Leistungssportförderung. Es versteht sich als Angebot an das sportliche Talent und seine Familie, die optimale Verbindung zwischen schulischer Ausbildung und sportlichem Training zu sichern. 

Leitbild „Haus der Athleten“

 

Wir im Wohnheim „Haus der Athleten“ verstehen uns als eine Gemeinschaft des Zusammenlebens und Wohnens. Wir unterstützen junge Menschen bei ihren leistungssportlichen Ambitionen, Zielen und Träumen, wir stehen ihnen bei ihrer schulischen Ausbildung helfend zur Seite und begleiten sie auf ihrem Weg zu selbstbewussten, verantwortungsvollen und selbstständigen Persönlichkeiten.

Der Leistungssportgedanke, Weltoffenheit, Toleranz und Menschlichkeit sind für uns zentrale Werte, um ein angenehmes, familiäres, erfüllendes und produktives Zusammenleben unter- und miteinander zu ermöglichen. Dabei achten wir auch auf die Einhaltung von Regeln sowie das Vorleben von Werten und können so den gemeinsamen temporären Abschnitt des Zusammenlebens zwischen uns pädagogischen Fachkräften und unseren Bewohner*innen respektvoll, partizipativ und konstruktiv gestalten und umsetzen.

Das „Haus der Athleten“ ist ein Wohnheim, in dem nicht selten Freundschaften für das Leben geschlossen und Erinnerungen und Erfahrungen für den weiteren Lebensweg gesammelt werden. Darüber hinaus sind wir uns aber auch im Klaren, dass wir unsere Bewohner*innen, egal aus welcher ethnischen, religiösen oder sozialen Herkunft stammend, auch durch mögliche schwierige Phasen des „Erwachsenwerdens“ begleiten. Deshalb dürfen auch bei uns Grenzen ausgetestet werden, um die Grundlagen für ein eigenverantwortliches und reflektiertes Handeln und Denken zu schaffen.

Der kontinuierliche Austausch zwischen den Verbundpartnern Schule, Sport und Wohnheim ermöglicht uns eine ganzheitliche Betrachtung und Einschätzung unserer Bewohner*innen, um sie bestmöglich zu fördern, zu fordern und zu formen.

Struktur und Rahmenbedingungen

Mit dem Bau der Kinder- und Jugendsportschule Potsdam entstand 1977 das Wohnheim „Haus der Athleten“ mit angrenzender Mensa. Eine grundlegende Sanierung des Hauses im Jahr 2004 sowie 2017, die Neueröffnung der Mensa im Jahr 2011, der Bau weiterer Sportanlagen, insbesondere der MBS Arena sowie der im August 2014 fertiggestellte Wohnheimerweiterungsbau, belegen die Bedeutung des Standortes Potsdam.

Das „Haus der Athleten“ wird durch die Luftschiffhafen Potsdam GmbH betrieben, welche wiederum eine Tochtergesellschaft der ProPotsdam GmbH ist. Die Luftschiffhafen Potsdam GmbH ist zuständig für die Bewirtschaftung und Entwicklung der sportlichen Infrastruktureinrichtungen auf dem Gelände des Sportparks Luftschiffhafen Potsdam.

Der Sportpark Luftschiffhafen befindet sich im westlichen Teil der Landeshauptstadt Potsdam. Kurze Wege zwischen den Trainings-, Lern- und Wohnstätten auf dem Areal erleichtern den Lebensalltag der Sportler*innen.

Das Stadtgebiet Potsdam West verfügt über eine gute Infrastruktur mit sehr guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. Viele in der Nähe gelegene Einkaufsmöglichkeiten, wie etwa die Brandenburger Straße im historischen Stadtzentrum oder die Einkaufspassagen im Hauptbahnhof, sind in wenigen Minuten zu erreichen. Das Schloss Sanssouci, das Brandenburger Tor oder das Holländische Viertel, um nur einige der zahlreichen Sehenswürdigkeiten Potsdams zu nennen, sind ebenfalls schnell erreichbar.

Das Wohnheim

Das „Haus der Athleten“ besteht aus einem Hochhaus mit 14 Etagen und einem Erweiterungsbau mit fünf Etagen. Beide Gebäude sind miteinander verbunden und bilden somit ein gemeinsames Ensemble am Ufer der Havel.

Das Wohnheim verfügt über eine Kapazität von 466 Plätzen bei 470 Betten. Diese verteilen sich wie folgt: 426 Betten sind ausschließlich den Schülerinnen und Schülern der Eliteschule Potsdam „Friedrich Ludwig Jahn“ vorbehalten. Insgesamt 40 Betten stehen für Gäste zur Verfügung. Vier Betten werden für die temporäre Unterbringung von kranken und verletzten Bewohner*innen bis zur Abholung durch die Eltern vorgehalten.

Hochhaus


Auf 13 von 14 Etagen wohnen hier 312 Bewohner*innen, überwiegend der Sekundarstufe I, zusammen. Jede Etage unterteilt sich in fünf separate Wohneinheiten bei maximal 24 Bewohner*innen pro Etage. Eine Wohneinheit wiederum besteht aus zwei oder drei Doppelzimmern mit Bad und separaten Toiletten. Im Bereich des Flures jeder Wohneinheit gibt es einen offenen Raum zur gemeinsamen Nutzung. Die Zimmer sind mit je zwei Betten, Schränken, Schreibtischen und Stühlen ausgestattet.

Auf jeder Etage gibt es eine weitere Einheit, die für alle Bewohner*innen der Etage nutzbar ist. Dort gibt es eine Teeküche, ein Arbeitszimmer zur Erledigung von Hausaufgaben und ein Wohnzimmer mit Couch und TV-Gerät. Zusätzlich stehen den Bewohnern Kühlschränke mit abschließbaren Fächern zur Verfügung. Weiterhin verfügt jede Etage über ein Betreuerzimmer für die pädagogischen Fachkräfte, die für die Erledigung anfallender Büroarbeit, Dokumentationen u.ä. benötigt werden.

In der Regel werden die Schüler*innen auf den Etagen in die Jahrgangsstufen 7+9 und 8+10 eingeteilt. Das Ziel dieser Zusammenlegung ist es, Klassenverbände und Trainingsgruppen beizubehalten und somit eine optimalere, gemeinsame Unterstützung zu bieten. Männliche und weibliche Bewohner*innen leben auf den Etagen zusammen, sind aber in den Wohneinheiten voneinander getrennt.

Im Erdgeschoss und in der 1. Etage wohnen keine Schüler*innen. Hier befinden sich die Rezeption, ein Waschmaschinenraum, die Athletenlounge, Büroräume der Wohnheimverwaltung und -leitung sowie Gästezimmer und die Krankenstation.

Erweiterungsbau

Auf fünf Etagen bietet der Erweiterungsbau Platz für 114 Schüler*innen der Sekundarstufe II sowie für 36 Gäste. Die Sportler*innen leben auch hier in Wohneinheiten zusammen. Diese bestehen aus je drei Doppelzimmern, einer Sanitärzelle mit Duschen und WC sowie einem gemeinsamen Aufenthaltsraum, der mit Kühlschrank, Fernseher, einer Sitzecke und einer Diele ausgestattet ist. Die Zimmer verfügen über je zwei Betten, zwei Schränke, zwei Schreibtische, zwei Stühle und zwei Wandregale. Auf jeder Etage gibt es auch hier ein Betreuerzimmer für die pädagogischen Fachkräfte.

Gäste

Unterschiedliche Gruppen von Gästen können auf insgesamt 40 Betten im „Haus der Athleten“ verteilt werden. Gäste sind zum Beispiel Sportler*innen, welche ein Trainingslager, zentrale Lehrgänge von Spitzenverbänden oder Sichtungs- und Ausbildungsmaßnahmen durchführen. Weiterhin ist die temporäre Unterbringung von Kadersportler*innen oder deren Trainingspartner*innen, externen Gästen, Eltern von Bewohnern sowie Probeschüler*innen möglich. Ebenfalls stehen hier besonders ausgestatte Zimmer für körperlich beeinträchtigte Bewohner*innen zur Verfügung.

Zusätzliche Angebote

Ein Veranstaltungsraum mit einer Kapazität von 50 Plätzen ermöglicht es, sich im größeren Rahmen zu treffen. Hier finden u.a. hausinterne Veranstaltungen, Filmabende, gemeinsames Schauen großer Sportevents oder auch Weiterbildungen statt. Eine zentrale Wohnheimküche mit zwei Küchenzeilen und 14 Plätzen steht den Bewohner*innen ebenfalls zur Verfügung. Hier können die Bewohner*innen in Absprache mit den Erzieher*innen auch außerhalb der Mensazeiten Speisen zubereiten. Darüber hinaus werden hier bei großen Events (z.B. Sommerfest, Halloween, Weihnachtsfest oder Ostern) oder zu besonderen Anlässen durch die Mitarbeiter*innen Speisen und Getränke für die Athlet*innen vorbereitet.

Die Athletenlounge ist ein Bereich, in dem sich die Bewohner*innen, vergleichbar mit einem Jugendclub, ungezwungen treffen können. Hier kann u.a. Dart, Billard, Tischkicker gespielt, Filme im kleinsten Kino Potsdams geschaut oder einfach nur mit den Freunden die sportfreie Zeit genossen werden. Der Bereich wird von der Wohnheimsozialarbeiterin und pädagogischen Fachkräften begleitet. Außerdem gibt es hier Informationsmaterial und Aushänge zu jugendtypischen Themen.

Eine eigens eingerichtete Kreativwerkstatt bietet mehrfach im Jahr Bastelangebote für interessierte Bewohner*innen an. Der Raum darf auch für musisch künstlerische Schulprojekte genutzt werden und wird ebenfalls von pädagogischen Fachkräften begleitet.

Ein ausgestatteter Entspannungsraum kann für angeleitete Angebote (z.B. Yoga) oder zur freien Betätigung in der Freizeit genutzt werden.

Ferner gibt es einen zentralen Waschmaschinenraum mit Waschmaschinen und Wäschetrocknern zur kostenfreien Nutzung.

Eine Tischtennisplatte und der Streetballplatz im Freien stehen ganzjährig zur Verfügung. In den Sommermonaten sind der Grillplatz und die Gartenterrasse gern genutzte Orte für Zusammenkünfte und pädagogische Projekte (Grillen, Lagerfeuer, Stockbrote u. v. m.). Im Wohnheimgarten haben die Bewohner*innen zudem die Möglichkeit, sich im Bienenprojekt einzubringen. Von insgesamt vier eigenen Bienenvölkern wird hier zweimal im Jahr eigener „Sporthonig“ produziert.

In der dem „Haus der Athleten“ gegenüberliegenden Eliteschule des Sports Potsdam gibt es eine Fahrradwerkstatt, welche durch pädagogische Fachkräfte betrieben wird. Hier können Bewohner*innen ihre Fahrräder registrieren oder diese einem Check unterziehen. Für die Unterbringung der Fahrräder gibt es Fahrradkäfige, die nachts durch den Wachschutz abgeschlossen werden.

Verpflegung

Die sportlergerechte Essensverpflegung erfolgt in der ca. 100 m vom Wohnheim entfernten Mensa. Dort stehen täglich mehrere verschiedene Menüs zur Auswahl, zusätzlich wird ein reichhaltiges Salatbuffet angeboten. Die Verpflegung richtet sich nach dem Leistungskatalog und den Qualitätskriterien des Deutschen Spitzensports. Die Bewohner*innen des Wohnheims sind mit Abschluss des Mietvertrages verpflichtet, mit dem Betreiber der Mensa einen Versorgungsvertrag für eine Vollverpflegung abzuschließen. Die Verpflegung beinhaltet Frühstück, Mittagessen und Abendbrot.

Die Sportler*innen können bereits an den Wochenenden von zu Hause aus im Internet ihre Menüzusammenstellung für die kommende Woche planen und die für sich gewünschten Mahlzeiten buchen. Es gibt eine Mensakommission, die gemeinsam mit dem Betreiber der Mensa daran arbeitet, das Verpflegungsangebot fortlaufend zu optimieren. Zwischen den Hauptmahlzeiten stehen den Bewohner*innen die bereits erwähnte zentrale Wohnheimküche sowie die Etagenküchen im Hochhaus zur Verfügung.

Buch- und Aktenführung

Das Wohnheim „Haus der Athleten“ erhält Zuwendungen der Landeshauptstadt Potsdam. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben (§ 47 Abs. 2 SGB VIII) existiert im „Haus der Athleten“ eine ordnungsgemäße Buch- und Aktenführung, welche zusätzlich sowohl durch die Buchhaltung der Luftschiffhafen Potsdam GmbH als auch das Rechnungswesen der ProPotsdam GmbH und der Landeshauptstadt Potsdam laufend kontrolliert wird.

Für die Dokumentation von pädagogischen Prozessen und für die Verwaltung werden sowohl traditionelle als auch digitale Klientenakten eingesetzt. Weiterhin werden verwaltet und dokumentiert: Belegung der Einrichtung, Konzeption der Einrichtung, Kinderschutzkonzept, Brandschutzkonzept, Dienstpläne, Belehrungen sowie Meldungen besonderer Vorkommnisse gemäß § 47 SGB VIII. Alle Prozesse werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Datenschutz-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten gemäß den gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Zielgruppe und Aufnahme in das Wohnheim

Die Hauptaufgabe des Wohnheims „Haus der Athleten“ ist die Unterbringung der Schülerinnen und Schüler der Eliteschule des Sports „Friedrich Ludwig Jahn“, denen eine tägliche Anreise nicht zugemutet werden kann (gemäß § 99 Abs. 2 Satz 3 BbgSchulG).

Der Bedarf richtet sich an sportlich ambitionierte Schüler*innen der SEK I und SEK II (11 Jahre - 22 Jahre), welche die Voraussetzungen für eine leistungssportliche Perspektive erfüllen. Rechte und Pflichten sowie das Zusammenleben der Schüler*innen werden durch Mietvertrag und Hausordnung geregelt.

Folgende Sportarten sind derzeit am Standort Sportpark Luftschiffhafen angesiedelt:

Handball (männlich)

Volleyball (weiblich)

Fußball (weiblich)

Triathlon (ab Klasse 8/9)

Rudern

Schwimmen

Kanu

Judo

Moderner Fünfkampf

Leichtathletik

Bob

Wasserball

Paralympisches Schwimmen

 

Nach erfolgter sportfachlicher, sportmedizinischer sowie schulischer Eignungsfeststellung können Schüler*innen die Spezialschule Sport „Friedrich Ludwig Jahn“ besuchen. Im Ü7 Verfahren, werden Pädagog*innen des Wohnheims bei der Erstaufnahme der Schüler*innen mit einbezogen. Sie erfassen in einem Erstgespräch, ob die zukünftigen Bewohner*innen ausreichend in der Lage sind, in einem Wohnheim zu leben und haben vor der eigentlichen Aufnahme in das Wohnheim schon einen Erstkontakt zu den Sportler*innen und deren Eltern. So können sich alle Beteiligten im Vorfeld kennenlernen, Fragen und Wünsche äußern, damit die Aufnahme und der Aufenthalt im Wohnheim später einvernehmlich sowie erfolgreich verlaufen. Sie besprechen Anforderungen, Chancen und Möglichkeiten des Wohnheimlebens.

Pädagogische Zielsetzung

Die pädagogische Arbeit richtet sich nach der Rechtsgrundlage § 45 SGB VIII. Hauptzielsetzung ist es, Schule, Sport und Wohnen optimal miteinander zu verknüpfen. Gewährleistet wird dies durch 34 pädagogische Fachkräfte, wobei zwei feste Bezugserzieher*innen einer Etage zugewiesen sind. Diese betreuen eine Etage im Wechselschichtsystem, sodass in jeder Woche, in der Kernzeit von 14:00 - 23:00 Uhr, den Schüler*innen aber auch Eltern, Lehrkräften und Trainer*innen ein konkreter Ansprechpartner zur Verfügung steht. So kann individueller auf die Belange der leistungssportlichen Anforderungen und der Erziehung der Sportschüler*innen eingegangen werden.

Hinzu kommt eine Stelle für Sportwohnheimkoordination, welche die Schnittstelle zwischen Sport und Wohnheim bildet und die Verantwortung über die Belegung im Wohnheim trägt. Aufgrund einer Vielzahl von wohnheimspezifischen Aufgaben, wie z.B. Mietangelegenheiten, stehen dem Haus eine Verwaltungsfachkraft sowie zwei Rezeptionskräfte zur Verfügung. Koordiniert wird dieses System durch die Wohnheimleitung. Zur Wochenend- und nächtlichen Aufgabenabsicherung wird ein externer Wachschutz hinzugezogen.

Der pädagogische Auftrag liegt in der Unterstützung und Begleitung der Schüler*innen in ihrem sportlichen und schulischen Alltag. Da die Schüler*innen ihren Lebensmittelpunkt für den Zeitraum des Besuchs der SEK I und SEK II auf dem Gelände des Luftschiffhafens Potsdam haben, sehen sich die Pädagog*innen als Bezugspersonen für die Bewohner*innen. Neben einer leistungssportlichen Perspektive motivieren die Pädagog*innen die Bewohner*innen auch dabei, eine berufliche Perspektive zu entwickeln. Bei Fragen, Sorgen und Nöten der Jugendlichen sind das individuelle Eingehen, das persönliche Gespräch, die Motivation sowie die Ruhe und Gelassenheit Grundlage des pädagogischen Handelns. In der täglichen Beziehungsarbeit setzen sich die Pädagogen*innen mit vielfältigen entwicklungstypischen Themen, welche die Bewohner*innen beschäftigen, auseinander. Das sind u.a. Themen wie der Umgang mit sozialen Medien, Fragen und Sorgen im Bereich der Sexualerziehung, der Umgang mit Drogen sowie das Bilden und Pflegen von Peergroups. Zu einer gezielten Arbeit gehört unbedingt eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern, welche die ersten und wichtigsten Bezugspersonen der Bewohner*innen sind. Dies geschieht z. B. durch „Kennenlerntage“ mit persönlichen Gesprächen sowie durch regelmäßige Telefonate, Einzelgespräche und Elternabende.

Neben der Beziehungsarbeit und dem Auseinandersetzen mit entwicklungstypischen Themen, spiegelt sich in der täglichen pädagogischen Arbeit auch die Zusammenarbeit mit allen Verbundpartnern wider:

  • Klassenkonferenzen
  • Besprechungen im Dreierteam (Lehrkraft, Trainer*in und Pädagog*in)
  • Trainingseinheiten und Wettkämpfe der Sportler*innen (begleitend)
  • Elternversammlungen
  • verschiedene gemeinschaftsfördernde Veranstaltungen der Schule bzw. des Wohnheims (u.a. Einschulung, Zeugnisausgabe, Auszeichnungsveranstaltungen, Hoffest, Tag der offenen Tür, Running for Help, Fasching, Sommerfest, Halloween)

Unterstützt wird die pädagogische Arbeit durch die Stelle der Sozialarbeit. Die Kernaufgabe der Sozialarbeiter*in liegt in der Koordination und Durchführung von professionellen Fallberatungen. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit allen Fachkräften des Hauses. Darüber hinaus bildet sie nicht nur die Schnittstelle im Wohnheim zwischen den pädagogischen Fachkräften und der Wohnheimleitung, sie steht darüber hinaus auch im engen Austausch mit der Schulsozialarbeit. Ziel dieses Austauschs innerhalb und außerhalb des Wohnheims ist hierbei die Prävention und Krisenintervention sowie die Projektplanung.

Ein enger und regelmäßiger übergeordneter Austausch zwischen den Verbundpartnern sorgt dafür, dass das ganze Schule-Leistungssport-Verbundsystem einheitlich nach innen und außen arbeitet:

  • monatlicher Austausch zwischen allen standortverantwortlichen Trainern und den Verbundpartnern
  • wöchentlicher Austausch zwischen der Geschäftsführung und der Wohnheimleitung
  • wöchentliche Verbundsitzungen – Austausch auf Leistungsebene zwischen Eliteschule, Luftschiffhafen Potsdam GmbH, Landeshauptstadt Potsdam, Wohnheim, Olympiastützpunkt und Mensabetreiber
  • wöchentlicher Austausch der Koordinatoren vom Olympiastützpunkt, der Sportschule und des Wohnheims

Durch die strukturellen Rahmenbedingungen wird den Bewohner*innen mit dem „Nebenberuf“ Leistungssport auf höchstem Niveau eine Individualbetreuung geboten. So können sie sich in ihrer Wohnumgebung voll und ganz auf ihre schulische und sportliche Laufbahn konzentrieren. 

Die Pädagog*innen sowie Lehrkräfte und Trainer haben neben den sportlichen und schulischen Erfolgen auch mögliche Niederlagen in allen Lebensbereichen aufzufangen. Da nicht jede Sportlerin bzw. jeder Sportler die Weltspitze erreichen kann, gilt es, deren Selbstwertgefühl zu fördern und andere Möglichkeiten der persönlichen Entwicklung und Freizeitgestaltung aufzuzeigen.

Um den täglichen Anforderungen in der pädagogischen, erzieherischen und gesundheitsfördernden Arbeit besser gerecht zu werden und sich über neueste Kenntnisse in relevanten Themenbereichen zu informieren, haben die Pädagogen*innen eine Vielzahl an Möglichkeiten. Der Träger des Wohnheims bietet den Mitarbeiter*innen großen Spielraum bei Qualifizierungsmaßnahmen (z.B. Praxisanleiter*in, insoweit erfahrene Kinderschutzfachkraft u. v. m.).

Um eine konstante Betreuungsqualität gewährleisten zu können, existieren neben der Dokumentation auch verschiedene Arbeitsgruppen, welche sich mit organisatorischen, pädagogischen und bürokratischen Themen beschäftigen und diese mitgestalten.

Folgende Organe bzw. Gremien sollen bei der Qualitätssicherung unterstützen.

Pädagogischer Rat

Der Pädagogische Rat ist ein Gremium, bestehend aus der Wohnheimleitung und vom Personal gewählten pädagogischen Fachkräften, welche beratend für Pädagogen*innen und Sportler*innen zu allen Fragen der Erziehung zur Verfügung stehen. Es werden dort wohnheimspezifische Themen diskutiert und partizipative Handlungsansätze erarbeitet. Darüber hinaus werden auch Themen aus der Etagenvertreterversammlung besprochen, sodass sich auch hier die Partizipation in der Bearbeitung wiederfindet.

Professionelle Fallberatung

In Zusammenarbeit mit den einzelnen Etagen werden Vorfälle bzw. Klienten mit erhöhtem pädagogischem Bedarf in Form einer Fallberatung thematisiert und eine Handlungsstrategie erarbeitet. Mitglieder dieser Fallberatung sind neben der Wohnheimleitung die Kinderschutzbeauftragten, die Sozialarbeit, die Wohnheimkoordination und ggf. die pädagogische Fachkraft. Weitere pädagogische Fachkräfte können fallspezifisch hinzugezogen werden. Neben der Krisenintervention soll das Gremium auch einen präventiven Charakter haben und allen Fachkräften des Hauses Handlungssicherheit vor sich anbahnenden Problematiken bieten.

Etagenvertreterversammlung (EVV)

Jede Etage wählt jährlich zwei Etagenvertreter*innen, die sich etagenübergreifend ca. sechs Mal im Jahr zu einer Versammlung zusammenfinden. Begleitet und moderiert werden diese Versammlungen von pädagogischen Fachkräften. Im Zentrum dieses Gremiums stehen hierbei die Mitgestaltungsmöglichkeiten der Bewohner*innen zu allem, was in erster Linie das Wohnheim betrifft. Aber auch darüber hinaus sind Anmerkungen seitens der Bewohner*innen ausdrücklich gewünscht und werden von den pädagogischen Fachkräften mit den entsprechenden Ansprechpartnern geteilt.

Drogenprävention (Kooperation mit Schule)

Drogenprävention findet neben der situativen Thematisierung auch in Form von Projekten statt. Hierzu existiert eine Kooperation mit der Schule. Gemeinsam wird mindestens einmal jährlich eine Projektwoche in der Schule gestaltet und von Lehrerkräften, pädagogischen Fachkräften, Sozialarbeiter*innen sowie Trainer*innen durchgeführt.

Beschwerdemanagement

Das Einreichen von Problemen und Beschwerden kann grundsätzlich von innen z. B. von Bewohner*innen oder Mitarbeiter*innen oder auch von außen, z.B. von Eltern oder externen Personen erfolgen. Für die direkte Ansprache stehen die pädagogischen Fachkräfte, die Sozialarbeiterin, der Koordinator und die Leitung stets zur Verfügung.

Darüber hinaus besteht zudem die Möglichkeit der schriftlichen oder anonymen Beschwerde. Für diese Fälle haben die Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen die Möglichkeit, niederschwellig ihre Beschwerden zu kommunizieren. Hierzu finden sich auf jeder Etage im Erzieherbüro freizugänglich entsprechende Beschwerdebögen, welche anschließend in einen Briefkasten hinterlegt werden.

Um systematischen oder strukturellen Problemen vorzubeugen, gibt es schließlich die Möglichkeit der externen Beschwerde bei einer Ombudsstelle. Alle Möglichkeiten des Beschwerdemanagements werden den Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen in regelmäßigen Belehrungen mitgeteilt.

Darüber hinaus gibt es neben diesen Gremien noch weitere hausinterne Verantwortlichkeiten wie das Eventteam, die Kreativwerkstatt, die Fahrradwerkstatt, das Bienenprojekt, die Athletenlounge u. v. m.

Schlussbemerkungen

Das Leben und Arbeiten nach einer Konzeption ist stets ein Entwicklungsprozess, der nie endet. Gegebenheiten müssen immer wieder neu überdacht werden. So ist es möglich, dass sich die Anforderungen der Bewohner*innen als auch der Eltern im Laufe der Zeit verändern. Deshalb ist eine Konzeption im Sinne der Veränderbarkeit im Wandel der Zeit zu verstehen. Sie soll als Orientierungshilfe dienen und die pädagogische Arbeit in dieser Einrichtung gegenüber den Bewohner*innen, den Eltern, neuen Mitarbeitern und der Öffentlichkeit transparent machen. Die pädagogische Arbeit bedarf einer regelmäßigen Reflexion und Evaluation, um optimal auf die Bedürfnisse der Bewohner*innen eingehen zu können.

Ergänzend zu dieser Konzeption greift ein separates und umfassendes Kinderschutzkonzept.

Aufnahmebedingungen

Aufnahmebedingungen

Schülerinnen und Schüler können nach erfolgreicher sportlicher Eignungsprüfung die Spezialschule Sport „Friedrich Ludwig Jahn“ in Potsdam besuchen. Wenn sich deren Wohnsitz nicht in der Stadt Potsdam befindet, kann die Stadt gemäß § 99 Abs. 2 Satz 3 BbgSchulG einen Wohnheimplatz zur Verfügung stellen. Das Wohnheim beherbergt Schüler ab der 7. bis zur 13. Klasse (13 – ca. 18 Jahre). Rechte und Pflichten sowie das Zusammenleben der Schüler werden durch den Mietvertrag und die Hausordnung geregelt.
Folgende Sportarten sind derzeit am Standort Sportpark Luftschiffhafen angesiedelt:

  • Handball (männl.)
  • Volleyball (weibl.)
  • Fußball (weibl.)
  • Triathlon
  • Rudern
  • Schwimmen
  • Kanu
  • Judo
  • Moderner Fünfkampf
  • Leichtathletik
  • Bob
  • Paralympisches Schwimmen

 

Kosten

Die Kosten im Haus der Athleten Potsdam richten sich nach der Entgeltordnung zur Erhebung von Gebühren des Wohnheims der Spezialschule Sport „Friedrich-Ludwig Jahn“ vom 08.04.2015.

Kosten für die Unterkunft:
40,- € pro Monat
zzgl. 10,- € pro Monat für individuellem WLAN Zugang auf dem gesamten Gelände des Sportparks Luftschiffhafen

Kosten für die Vollverpflegung (Dienstleistung durch Fa. Vielfalt Menü GmbH):
190,- € pro Monat

Die aktuelle Entgeltordnung der Landeshaupstadt Potsdam:

Verpflegung

Die Fa. Vielfalt Menü GmbH bietet in der Mensa eine sportgerechte Vollverpflegung von 06:00 Uhr bis 20:15 Uhr an. Neben einem reichhaltigen Frühstücks- und Abendbuffet können die Sportler im Mittagsangebot auf vier Wahlessen zurückgreifen. Ein großes Salatbuffet rundet das Angebot ab. Eine Küchenkommission bestehend aus Trainern, Lehrern, Erziehern, Eltern und Sportlern arbeitet regelmäßig an der Gestaltung des Speiseplanes mit. Grundlage ist u.a. der Einbezug professioneller Ernährungsberatung und Ergebnisse aus Gesundheitsuntersuchungen der Universität Potsdam.

Mensa AG der Sportschule Potsdam: HIER

Hausordnung

Wohnheim „Haus der Athleten“ der Spezialschule Sport „Friedrich Ludwig Jahn“ der Landeshauptstadt Potsdam, Zeppelinstr. 114, 14471 Potsdam

Für ein harmonisches Zusammenleben sind Regeln unvermeidlich. Dafür wurde diese Hausordnung für das Wohnheim „Haus der Athleten“ - nachfolgend als Wohnheim bezeichnet - aufgestellt, die für jeden verbindlich ist.

Für die Nutzung eines Wohnheimplatzes in dieser Einrichtung sind folgende Regelungen maßgeblich:

  • die Entgeltordnung zur Erhebung von Gebühren des Wohnheimes der Spezialschule Sport „Friedrich Ludwig Jahn“ in Potsdam in der jeweils aktuell gültigen Fassung,
  • diese Hausordnung,
  • der Mietvertrag.

Im Interesse aller müssen folgende Punkte beachtet werden:

 § 1 Unterbringung

  1. Bei Erstanreise, zu Beginn der Nutzung des Zimmers, ist die Anwesenheit eines Personensorgeberechtigten erforderlich. Bei Bezug wird der Zustand des Zimmers protokolliert. Die Gestaltung des Zimmers ist mit dem Erzieher abzusprechen. Vor dem endgültigen Auszug erfolgt die Abnahme des Zimmers auf Grundlage des Protokolls.
  2. Bei Anwesenheit der Bewohner im Zimmer, sind diese unverschlossen zu halten. Beim Verlassen des Zimmers, sind die Türen zu verschließen, der Zimmerschlüssel ist mitzuführen. Die Wohneinheiten auf den Etagen sind zu jeder Zeit verschlossen zu halten. Der Schließmechanismus darf durch keinerlei Gegenstände blockiert werden. Die Fenster sind zu schließen bzw. im gekippten Zustand zu belassen. Der geschlossene Zustand der Fenster ist bei der Abreise zu gewährleisten.
  3. Das Bekleben von Einrichtungsgegenständen und Türen ist untersagt.
  4. Im Wohnheim ist das Benutzen von Skateboards, Inlinern, Rollern sowie Spezialsportschuhen mit Spikes, Stollen usw. nicht gestattet. Roller müssen, sofern möglich, außerhalb des Wohnheimes angeschlossen werden. Bewohner dürfen auf dem Gelände nur Fahrräder (ein Fahrrad pro Bewohner) in die dafür vorgesehenen Fahrradständer oder im Fahrradkäfig abstellen, außer an den Stellplätzen direkt vor dem Wohnheim. Die Fahrräder müssen durch unsere Fahrradwerkstatt codiert werden. Die Gewährleistung der Betriebs- und Verkehrssicherheit des mitgebrachten Fahrrades obliegt dem Bewohner bzw. dessen Personensorgeberechtigten.
  5. In den Sommerferien sind die Zimmer entsprechend den Vorgaben der Wohnheimleitung, zu beräumen.
  6. An trainings- und wettkampffreien Wochenenden, Feiertagen oder Ferienzeiten sowie bei krankheitsbedingter Freistellung von Training und Schule treten die Bewohner grundsätzlich die Heimreise an. Die Heimreise ist sofort nach Eintreten eines der benannten Ereignisse anzutreten. Ausnahmeregelungen sind in Absprache mit der Wohnheimleitung möglich. Für die benannten Ereignisse sowie bei allen anderen denkbaren Auswärtsübernachtungen hat sich der Bewohner auf den Status „Auswärtsübernachtung“ am elektronischen Accesspoint zu loggen.

Für Übernachtungen außerhalb des Wohnheimes, außer bei Heimfahrten, kann sich der verantwortliche Erzieher bei minderjährigen Bewohnern im Voraus eine schriftliche Genehmigung von den Personensorgeberechtigten einholen. Pauschalgenehmigungen durch die Personensorgeberechtigten werden in Absprache mit dem verantwortlichen Erzieher akzeptiert.

  1. Die Anreise sollte frühestens am Tag vor dem nächstfolgenden Schul-, Wettkampf- oder Trainingstag ab 17:00 Uhr unter Einhaltung der jeweiligen Nachtruhe erfolgen.
  2. Die An- und Abreise liegt in der Verantwortung der Personensorgeberechtigten.
  3. Änderungen der persönlichen Stammdaten der Bewohner und der Personensorgeberechtigten müssen innerhalb von 14 Tagen schriftlich mitgeteilt werden.

§ 2 Ruhezeiten, Ausgangszeiten und Hausaufgabenzeiten

  1. Die Hausruhe ist von 21:00 Uhr bis 08:00 Uhr festgesetzt. Störungen durch die Bewohner sind zu vermeiden. Jeder Bewohner hat 30 Minuten vor der Nachtruhezeit auf der Etage zu sein.
  2. Die betreute Hausaufgabenzeit für die Bewohner der 7. und 8. Klasse ist von 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
  3. Sofern die schulischen und aus der Wohnheimunterbringung resultierenden Verpflichtungen erfüllt sind, kann Ausgang gewährt werden. Dieser ist unter Berücksichtigung von schulischen und sportlichen Verpflichtungen des Folgetages zu gestalten.
  4. Die Ausgangszeiten sind wie folgt geregelt:
  • 7./8. Klasse bis 20:00 Uhr, einmal wöchentlich bis 20:30 Uhr
  • 9./10. Klasse bis 21:00 Uhr, einmal wöchentlich bis 21:30 Uhr
  • 11. Klasse bis 21:30 Uhr, einmal wöchentlich bis 22:00 Uhr und einmal wöchentlich bis 22:30 Uhr
  • 12./13., Klasse bis 22:00 Uhr, einmal wöchentlich bis 22:30 Uhr und einmal bis 23:00 Uhr
  • ab 18 Jahre bis 24:00 Uhr, Verlängerter Ausgang für Volljährige wird nur in Ausnahmefällen geduldet. Dieser muss im Voraus schriftlich beantragt und vom zuständigen Erzieher genehmigt werden.

 

Alle Bewohner, die in den Ausgang gehen, melden sich bei dem Erzieher mit Angabe des Zielortes ab. Bei Ankunft auf der Etage hat der Bewohner die Pflicht, sich wieder bei einem Erzieher anzumelden.

 

  1. Die Nachtruhe ist folgendermaßen geregelt:
  • 7. Klasse um 21:00 Uhr
  • 8. Klasse um 21:30 Uhr
  • 9. Klasse um 22:00 Uhr
  • 10. Klasse um 22:30 Uhr
  • 11./12./13. Klasse um 23:00 Uhr
  • ab 18 Jahre um 24:00 Uhr

Eine Verlängerung von 30 Minuten kann der verantwortliche Erzieher einmal wöchentlich gewähren.

§ 3 Besucherregelung

  1. Nach Anmeldung an der Rezeption können Bewohner an Schultagen ab 14:00 Uhr und an schulfreien Tagen ab 08:00 Uhr bis 30 Minuten vor der jeweiligen Nachtruhe, spätestens aber bis 22:00 Uhr Besuch empfangen.
  2. Besuche der Bewohner untereinander sind nach 22:30 Uhr auf den Zimmern bzw. in den Einheiten untersagt.
  3. Die Bewohner sind für die Einhaltung der Hausordnung ihrer Gäste verantwortlich. Besucher haben an der Rezeption ein Dokument mit Lichtbild oder eine entsprechende Kopie für den Zeitraum des Besuches zu hinterlegen. Sie erhalten im Tausch eine Besucherkarte, die sichtbar zu tragen ist.

§ 4 Rücksichts- und verantwortungsvolles Verhalten

  1. Jeder Bewohner hat auf die Belange der anderen Bewohner Rücksicht zu nehmen, den Anordnungen der Erzieher und der Wohnheimleitung Folge zu leisten und die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, die Einrichtungsgegenstände sowie die Außenanlagen pfleglich zu behandeln.
  2. Die Wohnräume und das Außengelände sind in einem ordentlichen Zustand zu halten.
  3. Eine gründliche Reinigung des jeweiligen Zimmers des Bewohners sowie des Flurs anteilig ist kontinuierlich, mindestens einmal pro Woche von den Bewohnern durchzuführen. Reinigungsmittel sind entsprechend der Einweisung der Erzieher zu nutzen. Jeder Bewohner ist verpflichtet, die Ablagen über und neben den Waschbecken, die Dusche sowie den Fußboden im Bad bzw. vor dem Reinigungstag der Reinigungsfirma zu beräumen.
  4. Durch den verantwortlichen Erzieher erfolgen täglich Zimmerdurchgänge. Zur Durchsetzung der Hygienestandards sind Schrankkontrollen grundsätzlich nur im Beisein der Bewohner durchzuführen.
  5. Die Bewohner werden zur Beseitigung von selbst verursachten Verschmutzungen herangezogen.
  6. Während der Nachtruhe sind alle elektrischen Geräte (ausgenommen sind Ladestationen und Wecker) auszuschalten.
  7. Bei Nutzung des Internets wird von jedem Benutzer das Urheberrecht und die Persönlichkeitsrechte anderer beachtet. Sollte die Luftschiffhafen Potsdam GmbH auf Grund von Urheberrechts- oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen in Anspruch genommen werden, haftet der Benutzer für den entstandenen Schaden.
  8. Diebstahl im Wohnheim wird als Verstoß gegen die Hausordnung mindestens mit einer schriftlichen Abmahnung geahndet.
  9. Die Bewohner sind sich der besonderen Rolle eines Sportschülers bewusst und achten auf ihre Außenwirkung.

Rufschädigendes Verhalten (z.B. strafbare Handlungen auch außerhalb des Wohnheimes, nicht alters- und entwicklungsgerechter Alkoholkonsum) wird durch die Wohnheimleitung geahndet. 

§ 5 Rauch- und drogenfreies Wohnen

Die folgenden Regelungen gelten sowohl im gesamten Wohnheimbereich, als auch bei betreuten Veranstaltungen außerhalb des Wohnheimes.

  1. Es gilt ein generelles Rauchverbot.
  2. Alkohol, Drogen, Zigaretten, Wasserpfeifen und alle Formen von E-Zigaretten unabhängig vom Nikotingehalt sind generell verboten (Besitz, Lagerung einschl. Leergut und Konsum). Verstöße gegen das Verbot können gemäß § 2 Abs. 2 b) Mietvertrag zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages führen. Bei der Festlegung der Sanktion werden gefundene Mengen, Alter (volljährig/minderjährig) und gesetzliche Grundlagen zum Erwerb und Konsum berücksichtigt.
  3. Der Besitz von Drogen gemäß Betäubungsmittelgesetz im Wohnheim oder im öffentlichen Raum bzw. deren Einnahme und Weitergabe dort führen zur fristlosen Kündigung.
  4. Bei Verdacht des Missbrauchs von legalen/illegalen Drogen durch Bewohner werden die Personensorgeberechtigten informiert und die Abholung des Bewohners veranlasst. Außerdem behalten sich die Wohnheimleitung bzw. die diensthabenden Erzieher vor, den medizinischen Rettungsdienst zu verständigen und eine Abholung zu veranlassen.

§ 6 Verbot gewaltverherrlichenden und gefährlichen Verhaltens

Die folgenden Regelungen gelten sowohl im gesamten Wohnheimbereich, als auch bei betreuten Veranstaltungen außerhalb des Wohnheimes.

  1. Es ist untersagt, volksverhetzendes sowie gewaltverherrlichendes Material (z. B. Tonträger, Filme, Lektüren, Plakate, Symbole, Computerspiele usw.) zu besitzen und/oder in jeglicher Form zu verbreiten. Materialien pornografischen Inhalts sind ebenso verboten, wie das Tragen und Verbreiten verfassungsfeindlicher Symbole.
  2. Der Besitz und das Mitführen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen aller Art sind verboten.
  3. Videos, Filme, Tonträger und Computerspiele müssen der Altersfreigabe entsprechen. Andernfalls werden sie sichergestellt und den Personensorgeberechtigten übergeben. Für die Überprüfung der Inhalte aller Speichermedien tragen die Personensorgeberechtigten die Verantwortung.
  4. Es ist nicht gestattet, andere Personen ohne deren Einwilligung zu fotografieren, zu filmen oder Tonaufnahmen von ihnen zu machen.
  5. Es ist strikt verboten, Gegenstände jeglicher Art aus dem Gebäude zu werfen. Es ist verboten, aus den Fenstern zu klettern, auf den äußeren und inneren Fensterbrettern zu sitzen oder sich aus den Fenstern hinauszulehnen. Es dürfen keine Gegenstände auf den äußeren Fensterbrettern gelagert werden. Dies wird mindestens mit einer schriftlichen Abmahnung geahndet.
  6. Die Androhung bzw. Ausübung von Bedrohungen jeglicher Art, verbaler Beleidigungen und Schmähungen, psychischer und körperlicher Gewalt sowie Mobbing und Cybermobbing sind untersagt. Jede Form von Rassismus und Diskriminierung von Minderheiten wird nicht toleriert und entsprechend streng sanktioniert.
  7. Das Baden in Gewässern ist nur an öffentlichen Badestellen (mit Rettungsschwimmer) gestattet. Das Betreten von zugefrorenen Gewässern (einschl. Eislaufen u. ä.) ist untersagt.
  8. Offenes Licht (z. B. Kerzen) ist in allen Bereichen des Wohnheimes untersagt.
  9. Grillen ist für Bewohner auf dem Gelände des Sportparks nur organisiert und mit Genehmigung durch den verantwortlichen Erzieher möglich. Für individuelles Grillen wird auf öffentliche Plätze verwiesen.

§ 7 Nutzung elektrischer Geräte

  1. Die Sicherstellung und Überwachung aller elektrischen Geräte und Anlagen ist eine Unternehmerpflicht, die in der Betriebssicherheitsverordnung, der DGUV-Vorschrift 3 und in der DIN VDE Normen 0701-0702 geregelt ist. Um dies zu gewährleisten, muss sichergestellt sein, dass auch alle privaten ortsveränderlichen elektrischen Geräte nur mit einer gültigen Prüfplakette betrieben werden. Die Prüfplakette ist mindestens alle zwei Jahre zu erneuern. Die Verpflichtung trifft den Bewohner bzw. dessen Sorgeberechtigten. Die DGVU-V3-Plakette soll die Aufschrift „Nächste Prüfung am …“ enthalten. Das Prüfprotokoll ist zur weiteren Verwendung durch die Wohnheimleitung bzw. die verantwortliche Elektrofachkraft vorzulegen.
  2. Zugelassene elektrische Kleingeräte des persönlichen hygienischen Bedarfs bzw. elektrische Geräte zur Ausgestaltung der Wohneinheiten sind bei dem zuständigen Erzieher zu erfragen.
  3. Hitzeentwickelnde Haushaltsgeräte, wie z. B. Toaster, Wasserkocher, Kaffeemaschinen, Eierkocher usw. sind in den Wohneinheiten nicht gestattet. Jedoch ist es Bewohnern des Erweiterungsbaus möglich, nach vorheriger Absprache mit dem Etagenerzieher und unter Berücksichtigung der hygienischen und sicherheitstechnischen Standards ausgewählte Geräte zu betreiben und zu lagern, die laut vorigem Satz nicht gestattet sind.

Die Genehmigung dafür obliegt den zuständigen Etagenerziehern und kann von diesen, bei nachträglich auftretenden Abweichungen von den zuvor beschriebenen Standards, widerrufen werden. Sowohl die Erteilung als auch der Widerruf der Genehmigung, ist in Schriftform zu dokumentieren.

  1. Den Bewohnern des Hochhauses ist es erlaubt, in den Etagenküchen eigene elektrische Küchengeräte zur Zubereitung von Lebensmitteln (z.B. Toaster, Sandwichmaker) zu benutzen. Die Benutzung erfolgt unter Aufsicht der pädagogischen Fachkraft der Etage. Die Geräte werden durch die pädagogische Fachkraft herausgegeben und nach erfolgter Benutzung wieder verwahrt.
  2. Die Nutzung der Computer der pädagogischen Fachkräfte in den Büroräumen ist den Bewohnern untersagt.

§ 8 Verstöße gegen die Hausordnung

  1. Die Wohnheimleitung übt das Hausrecht aus.
  2. Verstößt ein Bewohner gegen die in der Hausordnung festgelegten Regelungen, können die Wohnheimleitung und der verantwortliche Erzieher in Ausübung ihres erzieherischen Ermessens Maßnahmen treffen.

Dabei können verschiedene Sanktionen angewendet werden. Möglich sind mündliche bzw. schriftliche Missbilligungen und Abmahnungen, die je nach Schwere des Vorfalls mit oder ohne Zeitbegrenzung ausgesprochen werden können. Sollte es erforderlich sein, kann auch ein befristetes Hausverbot oder eine Kündigung erteilt werden.

  1. Bei Verdacht auf Zuwiderhandlung gegen diese Hausordnung, werden von jeweils zwei Erziehern des Wohnheimes in Anwesenheit des Bewohners Zimmer- bzw. Schrankkontrollen durchgeführt. Bei Gefahr im Verzug sind auch Kontrollen ohne Anwesenheit der Bewohner gestattet.

§ 9 Verpflegungsleistungen

  1. Die Vollverpflegung wird durch den Betreiber der Mensa bereitgestellt. Die Bewohner sind laut Mietvertrag verpflichtet, die Vollverpflegung in Anspruch zu nehmen.
  2. Die Nutzung der Küche im Erdgeschoss des Wohnheimes durch die Bewohner ist täglich ab 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr möglich. An den Wochenenden sowie an schulfreien Tagen kann die Küche bereits ab 14.00 Uhr genutzt werden. Abweichungen hiervon sind in Absprache mit den diensthabenden Erziehern möglich.
    Die Nutzung der Küche des Wohnheimes ist den Bewohnern nur nach Anmeldung an der Rezeption und unter Aufsicht einer pädagogischen Fachkraft gestattet. Der Umfang der Beaufsichtigung richtet sich nach den jeweiligen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schüler im Umgang mit Küchengeräten und Lebensmitteln.
  3. Das Betreten der Mensa in durchschwitzter und unsauberer Trainingsbekleidung, sowie das Tragen von Kopfbedeckungen (ausgenommen sind religiöse oder medizinische Beweggründe) sind nicht gestattet. Sollten Bewohner der Einhaltung der Regel nicht nachkommen, werden sie der Mensa verwiesen.
  4. Für die Lagerung von verderblichen Lebensmitteln sind die Kühlschränke auf den Etagen zu nutzen.

§ 10 Haftung

  1. Mutwillige Zerstörungen und Verschmutzungen werden disziplinarisch geahndet (siehe § 8) und verpflichten zum Schadensersatz.
  2. Für alle von ihnen verursachten Schäden haften die Bewohner und haben sofortigen Ersatz in Höhe der Reparatur- und Anschaffungskosten zu leisten.
  3. Für die sichere Aufbewahrung von Geld- und Wertgegenständen sind die Bewohner selbst verantwortlich. Für abhanden gekommenes Geld und Wertsachen wird von Seiten des Wohnheimes keine Haftung übernommen.
  4. Die ausgegebenen Schlüssel sind Bestandteil einer Schließanlage. Der Verlust von Schlüsseln, der personengebundenen Chipkarte/Transponder und deren Beschädigung ist dem Erzieher umgehend mitzuteilen. Die Kosten für Ersatzbeschaffung bzw. Neuanfertigung einer Chipkarte/Transponder bzw. eines Schlüssels sowie die notwendigen Folgekosten werden vom Mieter getragen. Die Kosten der Ersatzbeschaffung bzw. Neuanfertigung einer Chipkarte/Transponder belaufen sich z. Z. auf 25,00 €.

§ 11 Technische Kontrollen

Zur Überprüfung der Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen ist das Personal des Wohnheimes berechtigt, in allen Räumen, auch in Abwesenheit der Bewohner, technische Kontrollen durchzuführen.

§ 12 Inkrafttreten

Die Hausordnung des Wohnheimes „Haus der Athleten“ der Spezialschule Sport „Friedrich Ludwig Jahn“ tritt zum 09.05.2023 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Hausordnung vom 03.06.2021 außer Kraft.

 

Potsdam, den 09.05.2023


Hinweis zur Verwendung des generischen Maskulinums in dieser Hausordnung: Es sind stets Personen männlichen und weiblichen Geschlechts gleichermaßen gemeint; aus Gründen der Vereinfachung wurde nur die männliche Form verwendet.

Kinderschutzkonzept

Kinderschutzkonzept

Leitbild „Haus der Athleten“

Wir im Wohnheim „Haus der Athleten“ verstehen uns als eine Gemeinschaft des Zusammenlebens und Wohnens. Wir unterstützen junge Menschen bei ihren leistungssportlichen Ambitionen, Zielen und Träumen, wir stehen ihnen bei ihrer schulischen Ausbildung helfend zur Seite und begleiten sie auf ihrem Weg zu selbstbewussten, verantwortungsvollen und selbstständigen Persönlichkeiten.

Der Leistungssportgedanke, Weltoffenheit, Toleranz und Menschlichkeit sind für uns zentrale Werte, um ein angenehmes, familiäres, erfüllendes und produktives Zusammenleben unter- und miteinander zu ermöglichen. Dabei achten wir auch auf die Einhaltung von Regeln sowie das Vorleben von Werten und können so den gemeinsamen temporären Abschnitt des Zusammenlebens zwischen uns pädagogischen Fachkräften und unseren Bewohner*innen respektvoll, partizipativ und konstruktiv gestalten und umsetzen.

Das „Haus der Athleten“ ist ein Wohnheim, in dem nicht selten Freundschaften für das Leben geschlossen und Erinnerungen und Erfahrungen für den weiteren Lebensweg gesammelt werden. Darüber hinaus sind wir uns aber auch im Klaren, dass wir unsere Bewohner*innen, egal aus welcher ethnischen, religiösen oder sozialen Herkunft stammend, auch durch mögliche schwierige Phasen des „Erwachsenwerdens“ begleiten. Deshalb dürfen auch bei uns Grenzen ausgetestet werden, um die Grundlagen für ein eigenverantwortliches und reflektiertes Handeln und Denken zu schaffen.

Der kontinuierliche Austausch zwischen den Verbundpartnern Schule, Sport und Wohnheim ermöglicht uns eine ganzheitliche Betrachtung und Einschätzung unserer Bewohner*innen, um sie bestmöglich zu fördern, zu fordern und zu formen.

1 Ziele und Zielgruppe unseres Kinderschutzkonzepts

Grenzverletzendes Verhalten, Übergriffe und Gewalt können auch überall dort passieren, wo Erwachsene mit Kindern leben oder arbeiten – Qualitätsstandards und ein Kinderschutzkonzept sind für Organisationen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, unerlässlich. Das Kinderschutzkonzept ist die praktisch-unterstützende Arbeitsgrundlage, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Alltag zu gewährleisten. Im Kinderschutzkonzept werden unsere Standards (Prävention, Intervention, Folgemaßnahmen) und Verfahrensabläufe (z. B. Meldeverfahren), Maßnahmen zur Sicherstellung von Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten dargelegt.

Es richtet sich an die Bewohner*innen, Eltern, Personensorgeberechtigte, Mitarbeiter*innen des „Haus der Athleten“, Partner*innen, Lehrer*innen und Trainer*innen des Verbundsystems.

2 Begriffserklärung

2.1 Kinderschutzkonzept

Ein Kinderschutzkonzept, auch Kinderschutz-Policy oder Kinderschutzrichtlinie genannt, ist ein Organisationsentwicklungsprozess, bei dem sich Organisationen mit möglichen Risiken für Kinder und Jugendliche in ihrem Angebot auseinandersetzen und Maßnahmen definieren, um diesen identifizierten Risiken vorbeugend zu begegnen und ggf. entgegenzuwirken.

Am Ende eines solchen Prozesses sind etwaige Risiken transparent herausgearbeitet und bekannt, eine klare Haltung gegen jede Form von Gewalt eingenommen, der rechtliche Rahmen definiert, Verantwortlichkeiten und Abläufe fixiert, Einstellungskriterien festgelegt, Verhaltensrichtlinien bzw. ein Verhaltenskodex formuliert, ein Beschwerdemanagement entwickelt sowie ein Interventionsplan erarbeitet und all dies in einem formulierten Kinderschutzkonzept zusammengefasst. Kinder und Jugendliche sind an diesem Prozess beteiligt.

Ein Kinderschutzkonzept bewirkt, dass das Risiko einer Gefährdung für Kinder und Jugendliche in der Organisation minimiert ist, die Mitarbeitenden qualifiziert und auch geschützt sind, weil sie Abläufe kennen und wissen, was zu tun ist und wer zu informieren ist, wenn sie sich Sorgen um einen jungen Menschen machen. Die Organisation selbst zeichnet sich durch dieses Qualitätsmerkmal als sicherer Ort für Kinder und Jugendliche aus. Mit einem Schutzkonzept zeigt die Organisation, dass sie Kinderschutz ernst nimmt und Prävention in der Praxis planvoll umsetzt.

2.2 Kinderschutz

Kinderschutz ist zunächst eine Haltung, aber auch ein Sammelbegriff für rechtliche Regelungen, für sowohl staatliche als auch private Maßnahmen sowie Institutionen, die dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Beeinträchtigungen wie altersunangemessener Behandlung, Übergriffen und Ausbeutung, Verwahrlosung, Krankheit und Armut dienen soll.

Kinderschutz ist abgeleitet aus Artikel 6 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz („Über die Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“) als ein zentraler Auftrag im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) formuliert: „Jugendhilfe soll (…) Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen.“ Durch die Novellierung des SGB VIII und Einführung des § 8a - Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung - wurde der Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe 2005 gestärkt, indem der Auftrag an die Jugendämter präzisiert und die Fachkräfte der freien Träger in den Schutzauftrag mit einbindet.

Die Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ergibt sich insbesondere aus dem Grundgesetz (GG), dem Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB), dem Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und der (1992 unter zahlreichen Vorbehalten durch Deutschland ratifizierten) UN-Kinderrechtskonvention. Deutschland hat erst 2010 alle Vorbehalte zurückgenommen.

 

2.3 Kindeswohl

Kindeswohl dient als zentraler Begriff in der Kinderschutzdiskussion. Kindeswohl ist der Entscheidungsmaßstab, insbesondere im Rahmen des Familienrechts (FamFG) bzw. des BGB. Gleichzeitig ist er ein unbestimmter Rechtsbegriff.

Das, was wir als Kindeswohl bezeichnen, hängt ab von den kulturellen, ökonomischen und individuellen Bedingungen von Familien. Denn: „Das Wohl der Kinder ist letztlich nur im Zusammenhang mit dem Wohl ihrer Eltern und förderlichen Bedingungen der Gemeinschaft (Gemeinwohl) denkbar.“

Was Kindern und Jugendlichen wohltut, entscheiden entsprechend dem Grundgesetz (GG) zunächst die Eltern selbst: Art 6 Abs. 2: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die ihnen zuvörderst obliegende Pflicht.“

Obwohl eine klare, eindeutige Definition des Begriffes Kindeswohl schwierig ist, ist es umso wichtiger, sich vor Augen zu halten, was Kinder und Jugendliche für ihre körperliche, psychische, emotionale und soziale Entwicklung brauchen.

Die Befriedigung der Grundbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen ist die Voraussetzung für eine gelingende Entwicklung. T. Berry Brazelton und Stanley I. Greenspan beschrieben im Jahr 2002 „sieben Grundbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen“:

 

Das Bedürfnis nach:

  • beständigen liebevollen Beziehungen
  • körperlicher Unversehrtheit, Sicherheit und Regulation
  • Erfahrungen, die auf individuelle Unterschiede zugeschnitten sind
  • entwicklungsgerechten Erfahrungen
  • Grenzen und Strukturen
  • stabilen, unterstützenden Gemeinschaften und nach kultureller Kontinuität
  • einer sicheren Zukunft für die Menschheit

 

Die kindlichen Entwicklungsbedürfnisse sind in Abhängigkeit zum Alter und der Resilienz des Kindes oder Jugendlichen zu betrachten. Von den Eltern und Fachkräften erfordert dies, sich immer wieder auf die wachsenden und wechselnden Bedürfnisse ihrer Kinder einzustellen.

Die Grenze des Elternrechtes nach Art. 6 Abs. 2 des GG ist überschritten, wenn Eltern die Grundrechte ihres Kindes missachten. „Zu solchen grundlegenden Rechten des Kindes gehören Menschenwürde, Leben, körperliche Unversehrtheit und Bewegungsfreiheit.… Nehmen Eltern ihre Verantwortung nicht wahr bzw. überschreiten die Grenze ihres Elternrechts, ist der Staat zur Intervention verpflichtet („Über die Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“ Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG).“  Hier ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten.

Der Gesetzgeber hat insbesondere das Familiengericht als auch das Jugendamt mit der Wahrnahme von Aufgaben zum Schutz der Kinder und Jugendlichen betraut. So werden im § 1666 Abs. 3 BGB familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls definiert, welche die im Grundgesetz geschützten Elternrechte einschränken. Im § 1 Abs. 3 Satz 3 SGB VIII heißt es, die Jugendhilfe soll Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen. Aber auch andere staatliche Stellen, wie Polizei und Justiz, haben konkrete Aufgaben in der Ausübung des staatlichen Wächteramtes.

Die Diskussion um den Begriff der Kindeswohlgefährdung wird weiter intensiv geführt. Obwohl gesellschaftliche Normen vorhanden sind, gibt es keine allgemein verbindliche Definition von Kindeswohlgefährdung.

Mit der Neufassung des Paragrafen 1631 Abs. 2 BGB im Jahr 2000 „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“ sollte eine Norm gesetzt werden, die Orientierung im Umgang zwischen Eltern und Kindern gibt und gleichermaßen auch für Fachkräfte einen verbindlichen Handlungsrahmen darstellt.

Trotz dieser Norm wird es unmöglich sein, alle Situationen aufzulisten, die Kindern und Jugendlichen in ihrer Entwicklung ggf. auch durch Unterlassung schaden.

 

2.4 Kindeswohlgefährdung

Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine gegenwärtige oder zumindest unmittelbar bevorstehende Gefahr für die Kindesentwicklung abzusehen ist, die bei ihrer Fortdauer eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt. Kindeswohlgefährdung lässt sich in der Regel nicht auf eine einzelne isolierte Handlung oder Unterlassung reduzieren.

Bei der Einschätzung durch die Fachkräfte, ob das Kindeswohl gefährdet ist, ist die familiäre Atmosphäre, in unserem Fall aber auch die im Wohnheim, in der Schule oder im Trainings- bzw. Wettkampfbetrieb, in der ein Kind aufwächst und ob die Beziehungen verlässlich sind, von Bedeutung. Es wird aber auch geprüft, ob ein Kind über einen längeren Zeitraum so behandelt wird, dass es zu Schädigungen und Beeinträchtigungen seiner Entwicklung kommt. Des Weiteren wird geprüft, ob es neben Gefährdungen schützende Faktoren gibt.  Kindeswohlgefährdung ist insofern als ein Syndrom zu verstehen, bei dem ein zielgerichtetes aber auch ein ungewolltes Handeln bzw. Unterlassen in konfliktreichen Beziehungsarrangements und schwierigen Lebensverhältnissen (d. h. in komplexen Situationen) zur Verletzung, Beeinträchtigung und Verstörung eines Kindes führen können.

Um Situationen von Kindeswohlgefährdungen entsprechend bewerten zu können und angemessen durch geeignete Angebote zu reagieren, ist eine grundsätzliche Unterscheidung in verschiedene Erscheinungsformen von Kindeswohlgefährdungen hilfreich.

 

Direkte & indirekte Beeinträchtigungen

 

Direkte Beeinträchtigungen

  • körperliche Gewalt in Form von Prügeln, Schlägen, Kneifen, Treten und/oder Schütteln, Vergiftungen, Würgen, Ersticken oder thermischen Schäden
  • seelische Gewalt in Form von Drohungen, verletzenden verbalen Äußerungen und

Redensarten, Zwängen, emotionalem Erpressen oder Liebesentzug, Abwendungen oder Ablehnung

  • Vernachlässigung in Form von Unterlassung, d. h. der Verweigerung von Zuwendung, Liebe und Akzeptanz, Betreuung, Schutz und Förderung oder Vernachlässigung und das Entstehen lassen eines physischen Mangels (z. B. mangelnde Ernährung, Bekleidung oder Unterkunft, unzureichende Pflege und gesundheitliche Fürsorge)
  • sexuelle Gewalt in Form von Ausnutzung vorhandener Macht und Kompetenzgefälle sowie Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an sexuellen Aktivitäten, denen sie

verantwortlich nicht zustimmen können, da sie die Tragweite der Handlung nicht erfassen können

 

 

Indirekte Beeinträchtigungen

  • häusliche Gewalt in Form von Gewalttaten zwischen Erwachsenen innerhalb bestehender oder ehemaliger partnerschaftlicher oder verwandtschaftlicher Beziehungen; häusliche Gewalt umfasst alle Formen körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt in der Partnerschaft
  • strittige Trennung der Eltern
  • strittiger Umgang
  • psychisch kranke Eltern
  • Eltern mit Suchtproblemen

 

Analog lassen sich diese Situationen aber auch auf das Leben im Wohnheim, in der Schule oder auf den Trainings- und Wettkampfbetrieb beziehen.

3 Rechtsgrundlagen

Nachfolgend eine Auflistung aller wesentlichen Paragrafen, die ein Kinderschutzkonzept und damit die Sicherung des Kindeswohls tangieren:

  • Achtung der Kinderrechte/ Diskriminierungsverbot (Art. 2 UN-Kinderrechtskonvention)
  • Wohl des Kindes und Verwirklichung in Verwaltungsvorschriften (Art. 3, 4 UN-K.)
  • Recht auf Leben und Entwicklung (Art. 6 UN-K.)
  • Recht auf Eltern (Art. 9, 18 UN-K.)
  • Meinungs- und Informationsfreiheit, Schutz vor Schädigung durch Medien (Art. 13, 17 UN-K.)
  • Recht auf Bildung (Art. 28, 29 UN-K.)
  • Schutz vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewalt, Misshandlung oder Vernachlässigung einschließlich des sexuellen Missbrauchs (Art. 16, 19, 34 UN-K.)
  • Schutz von Minderheiten (Art. 30 UN-K.)
  • Recht auf Ruhe, Freizeit, Spiel und Erholung (Art. 31 UN-K.)
  • Schutz vor Ausbeutung jeder Art (Art. 32, 36 UN-K.)
  • Schutz vor Suchtstoffen (Art. 33 UN-K.)
  • Recht auf Förderung bei Behinderung/ Integration geschädigter Kinder und Jugendlicher (Art. 23, 39 UN-K.)
  • Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe (§ 1 Abs. 3 SGB VIII - präventiver Kinderschutz)
  • Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a Abs. 4 SGB VIII – reaktiver Kinderschutz)
  • fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (8b Abs. 2 und 3 SGB VIII)
  • Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung (45 SBG VIII – institutioneller Kinderschutz)
  • Melde- und Dokumentationspflichten, Aufbewahrung von Unterlagen (47 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII – institutioneller Kinderschutz)
  • Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen (72a SGB VIII)
  • Das Bundeskinderschutzgesetz regelt den präventiven und aktiven Kinderschutz in Deutschland. Kernstück ist das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG).
  • Darüber hinaus umfasst das Bundeskinderschutzgesetz Änderungen an diversen bestehenden Gesetzen. (BKiSchG)
  • Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls (§ 1666 BGB i. V. m. § 1631 BGB)
  • Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG)

4 Prävention und Organisation im „Haus der Athleten“ Potsdam

 

Im Allgemeinen wird Prävention mit „Vorbeugung“ (lat. praevenire = zuvorkommen) gleichgesetzt. Das Ziel von Prävention ist es, einem Ereignis oder Zustand vorzubeugen, um dessen Folgen möglichst zu vermeiden. Hierbei gilt die Voraussetzung, dass sich die Entwicklung ohne Handlung oder durch Unterlassen verschlimmert, frühzeitige Eingriffe eine Senkung des Risikos versprechen und das Präventionsangebot als Hilfe in einem Programm entwickelt werden kann.

Im „Haus der Athleten“ wird Präventionsarbeit zum einen durch Fachkräfte unterschiedlichster Professionen abgesichert. Zum anderen wird ein regelmäßiger fachlicher Austausch durch verschiedenste Gremien gewährleistet, welche sich neben staatlich anerkannten Erzieher*innen auch aus Lehrkräften, Sozialarbeiter*innen und Sportwissenschaftler*innen zusammensetzen. 

 

Präventive Maßnahmen auf der Leitungsebene

 

Beim Bewerbungs- und Einstellungsprozess neuer Fachkräfte findet eine Prüfung einschlägig vorbestrafter Personen (nach § 72a SGB VIII) mittels Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses statt.

 

Externe Dienstleister werden bei Vertragsabschluss mit der Luftschiffhafen Potsdam GmbH auf die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses hingewiesen. Für den Bereich Schule und Sport gelten die Kinderschutzkriterien ihrer Behörden.

 

Nach Einstellung einer neuen pädagogischen Fachkraft wird diese mindestens eine Woche lang und mindestens in jedem Dienst (Frühschicht, Spätschicht, Nachtschicht) von einem erfahrenen Erzieher begleitet. Dabei werden alle gängigen Arbeitsprozesse, Belehrungen, Betriebsabläufe, Handlungsrichtlinien und Dienstanweisungen vermittelt. Binnen sechs Wochen nach Einstellung findet ein erstes Personalgespräch statt. Im Rahmen dieses Gespräches wird von Seiten des Arbeitgebers eine qualifizierte Einschätzung zur Arbeit abgegeben und eingeschätzt, inwiefern der oder die Mitarbeitende sich wohlfühlt und die Arbeitsprozesse vollumfänglich verinnerlicht hat.

 

Einsetzen von Fachkräften für Kinderschutz

Im „Haus der Athleten“ werden immer mindestens zwei Mitarbeiter*innen mit der abgeschlossenen Weiterbildung zur insofern erfahrenen Fachkraft für Kinderschutz vorgehalten. Diese Mitarbeiter*innen sind als Kinderschutzverantwortliche für Angelegenheiten des Kinderschutzes ebenso zuständig wie die Leitung. Die Kinderschutzverantwortlichen, die Leitung und die Sozialarbeit kommen wöchentlich zur Fallberatung (siehe 4.2 Professionelle Fallberatung) zusammen. Die Kinderschutzverantwortlichen sowie alle anderen Erzieher*innen werden durch die Leitung über aktuelle Weiterbildungen der umliegenden Bildungsträger informiert. Durch den stetigen Austausch und die Teilnahme an Fachtagungen und Zusammenkünften der Kinderschutzverantwortlichen aus den verschiedensten sozialen Einrichtungen finden neue Entwicklungen und Trends den Weg in das „Haus der Athleten“.

 

Im Folgenden werden die Gremien kurz vorgestellt.

 

4.1 Pädagogischer Rat

Der Pädagogische Rat ist ein Gremium, bestehend aus vom Personal gewählten pädagogischen Fachkräften, welche beratend für Pädagogen*innen und Sportler*innen zu allen Fragen der Erziehung und Betreuung zur Verfügung stehen. Es werden dort wohnheimspezifische Themen diskutiert und partizipative Handlungsansätze erarbeitet. Darüber hinaus werden auch Themen aus der Etagenvertreterversammlung (vgl. 4.3) besprochen, sodass sich auch hier die Partizipation der Bewohner*innen in der Bearbeitung wiederfindet. Die Wahl der acht Mitglieder erfolgt jährlich und wird nach einer festen Wahlordnung in freier, geheimer und direkter Wahl durchgeführt. Im Vorfeld können sich Mitarbeiter*innen von der Wahlliste entfernen lassen, wenn sie nicht gewählt werden möchten. Der Pädagogische Rat steht zu Beginn jedes Schuljahres fest und beginnt dann seine Arbeit. Die Ratssitzungen finden mindestens monatlich bzw. 10–15-mal pro Jahr statt. Sitzungen ereignen sich in der Regel ohne Leitungsbeteiligung. Auf Wunsch des Rats kann auch die Leitung hinzugeladen werden. Die zu besprechenden Themen kommen auf vielfältige Art und Weise in den Rat, z. B. entweder von den Bewohner*innen selbst, über die Bewohner*innenvertretung (Etagenvertreterversammlung), die Erzieher*innen, die Eltern, die Leitung oder über unsere Verbundpartner*innen aus Schule, Sport oder Mensa. Innerhalb von Ratssitzungen wird diskutiert und es werden Lösungsvorschläge erarbeitet. Dazu ist es häufig nötig, dass auch zwischen den Sitzungen kollegiale Gespräche innerhalb des Teams, oder der Austausch mit den Bewohner*innen oder Ausarbeitungen und Zuarbeiten gemacht und geführt werden. Die Ratssitzungen werden protokolliert und zeitnah allen Mitarbeiter*innen transparent zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse einer Wahlperiode werden durch den Rat kurz vor den Sommerferien den Kolleg*innen vorgestellt. Der Pädagogische Rat ist ein starkes Mittel demokratischer Teilhabe. Die Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen haben hier die Möglichkeit, ergebnisoffen über alle Themen und Probleme zu beraten, die es für nötig und wichtig empfindet. Auch Abläufe, Strukturen u.ä., die den Kinderschutz tangieren, werden im Pädagogischen Rat besprochen.

4.2 Professionelle Fallberatung

In Zusammenarbeit mit den einzelnen Etagen werden Vorfälle bzw. Bewohner*innen mit erhöhtem pädagogischem Bedarf in Form einer Fallberatung thematisiert und eine Handlungsstrategie im Umgang damit erarbeitet.

Mitglieder dieser Fallberatung sind neben der Wohnheimleitung die Kinderschutzbeauftragten, die Sozialarbeiter*in, die Wohnheimkoordination und ggf. die fallzuständige pädagogische Fachkraft. Weitere pädagogische Fachkräfte können fallspezifisch hinzugezogen werden.

Neben der Krisenintervention soll das Gremium auch einen präventiven Charakter haben und allen Fachkräften des Hauses vorbeugend beratend Handlungssicherheit vor sich anbahnenden Problematiken bieten. Die professionelle Fallberatung ist das wichtigste Gremium im „Haus der Athleten“ in Bezug auf den Kinderschutz. In der wöchentlich stattfindenden Beratung werden alle o.g. Teilnehmer auf den gleichen Stand gebracht. Anschließend werden Handlungsstrategien erarbeitet und vergangene Handlungen evaluiert. Es findet eine klare Zuordnung der Verantwortlichkeiten und Informationsketten statt. Das Protokoll wird allen Mitarbeiter*innen zeitnah transparent zur Verfügung gestellt. Durch die Regelmäßigkeit der wöchentlichen Beratungen werden Abläufe und Verfahren immer wieder geübt und es entsteht bei den Kolleg*innen eine größere Handlungssicherheit. Kein Fall ist identisch und selbst präzise und detailliert geschriebene Verfahrensabläufe können nie den komplexen Charakter, den kindeswohlgefährdende Ereignisse oder Entwicklungen haben, erfassen. Deshalb ist ein regelmäßiger Austausch in einem multiprofessionellen Team wichtig und notwendig.

4.3 Etagenvertreterversammlung (EVV)

Jede Etage (17 Etagen) wählt aus den Reihen der Bewohner*innen jährlich zwei Etagenvertreter*innen, die sich etagenübergreifend ca. sechs Mal im Jahr zu einer Versammlung zusammenfinden. Begleitet und moderiert werden diese Versammlungen von pädagogischen Fachkräften. Im Zentrum dieses Gremiums stehen hierbei die Mitgestaltungsmöglichkeiten der Bewohner*innen zu allem, was in erster Linie das Leben im Wohnheim betrifft. Aber auch darüber hinaus sind Anmerkungen seitens der Bewohner*innen ausdrücklich gewünscht und werden von den pädagogischen Fachkräften mit den entsprechenden Ansprechpartner*innen geteilt. Im Anschluss an eine EVV finden auf den Etagen Etagenversammlungen statt. Hier werden die Ergebnisse der EVV, begleitet von den pädagogischen Fachkräften, durch die Etagenvertreter*innen den Bewohner*innen vorgestellt. Dadurch erfahren die Bewohner*innen zeitnah die Ergebnisse der EVV und es ergeben sich daraus eventuell neue Fragen oder Themen. Die EVV ist das Herzstück partizipativer Angebote im „Haus der Athleten“ und bilden zusammen mit dem Pädagogischen Rat die demokratischen Teilhabemöglichkeiten im Wohnheim.

4.4 Drogenprävention (Kooperation mit Sportschule „Friedrich Ludwig Jahn“)

Drogenprävention findet neben der situativen Thematisierung durch die Mitarbeitenden des Wohnheims auch in Form von Projekten statt. Hierzu existiert eine Kooperation mit der Schule. Gemeinsam wird mindestens einmal jährlich eine Projektwoche in der Schule gestaltet und von Lehrkräften, pädagogischen Fachkräften, Sozialarbeiter*innen sowie Trainer*innen durchgeführt.

4.5 Beschwerdemanagement

Das Einreichen von Problemen und Beschwerden kann grundsätzlich von innen, z. B. von Bewohner*innen oder Mitarbeiter*innen, oder auch von außen, z. B. von Eltern oder externen Personen, erfolgen. Für die direkte Ansprache stehen die pädagogischen Fachkräfte, die Sozialarbeiterin, die Koordination und die Leitung stets zur Verfügung. Darüber hinaus besteht zudem die Möglichkeit der schriftlichen oder anonymen Beschwerde. Für diese Fälle haben die Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen die Möglichkeit, niederschwellig ihre Beschwerden zu kommunizieren. Hierzu finden sich auf jeder Etage im Erzieherbüro freizugänglich entsprechende Beschwerdebögen, welche anschließend in einen Briefkasten hinterlegt werden. Um systematischen oder strukturellen Problemen vorzubeugen, gibt es schließlich die Möglichkeit der externen Beschwerde bei einer Ombudsstelle (Boje e. V.). Alle Möglichkeiten des Beschwerdemanagements werden den Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen in jährlichen Belehrungen und bei Einzug bzw. Neuanstellung mitgeteilt (siehe Anlage 1).

4.6 Präventionsarbeit

Neben der Gremienarbeit spiegelt sich die Präventionsarbeit auch in der täglichen pädagogischen Arbeit wider. Aufgrund der besonderen Gegebenheiten hier am Standort (Schule/Sport/Wohnheim) gestaltet sich die Präventionsarbeit im „Haus der Athleten“ auch in Form von:

 

  • Teilnahme an Klassenkonferenzen
  • Besprechungen im Dreierteam (Lehrkraft, Trainer*in und Pädagog*in)
  • Trainingseinheiten und Wettkämpfen der Sportler*innen (begleitend)
  • Teilnahme an Elternversammlungen
  • Teilnahme an Klassenfahrten, Trainingslager
  • Teilnahme an Sichtungen vom Sport mittels Aufnahmegespräche mit den Talenten
  • verschiedene gemeinschaftsfördernde Veranstaltungen der Schule bzw. des Wohnheims (u.a. Einschulung, Zeugnisausgabe, Auszeichnungsveranstaltungen, Hoffest, Tag der offenen Tür, Running for Help, Fasching, Sommerfest, Halloween).

Merkmale präventiver Qualitätssicherung im Kinderschutz im „Haus der Athleten“ bedeutet darüber hinaus auch:

  • Themenfeld „Kinderschutz“ im Bewerbungsverfahren
  • Einarbeitung / „Kennenlernen“
  • Teamsitzungen, bei Bedarf Supervision
  • Fort- & Weiterbildungen, Weiterqualifizierungen
  • interne/externe Schulungen (Kinderschutz, erste Hilfe u. v. m.)
  • kollegiale Fallberatung
  • Begleitung in Krisen (Team, Leitung, i. e. FK. u. v. m.)
  • Kollegialer Ersthelfer (psy. Erstversorgung von Mitarbeiter*innen in krisenbehafteten Situationen)
  • Personalentwicklungsgespräche
  • Klausuren / Teamtage
  • Qualitätsdialoge mit Jugendamt / Partner*innen
  • Gremien- und Netzwerkarbeit
  • Einbindung von Praktikanten und Auszubildenden
  • Evaluation
  • gemeinsame Konzeptfortschreibung

 

Alle pädagogischen Fachkräfte sind angehalten, in mindestens einem der hausinternen Gremien und Sonderaufgaben mitzuwirken. Die Leitung trifft sich mit den Mitgliedern jedes Gremiums regelmäßig vierteljährlich, um allgemeine Probleme und Entwicklungen, die das Gremium betreffen zu besprechen, aber bei Bedarf auch anlassbezogen.

Zusätzlich finden monatliche Dienstberatungen sowohl im erweiterten Personenkreis der Leitung (Wohnheimkoordinator, Sozialarbeit, Sachbearbeitung, Haustechnik) als auch große Dienstberatungen mit allen Mitarbeitenden des Wohnheims statt. Hier können grundsätzlich zu allen Bereichen, die das Wohnheim betreffen, Probleme und Anträge besprochen werden.

 

 

5. Intervention im „Haus der Athleten“ Potsdam

 

Bei einer Intervention handelt es sich allgemein um ein geplantes und gezieltes Eingreifen, um Störungen bzw. Probleme zu beheben oder ihnen vorzubeugen. Abgesichert wird dies durch eine dauerhafte Betreuung und Dokumentation der Bewohner*innen, die sich im §8a Abs. 4 sowie §§ 45 & 47 SGB VIII begründet. Gewährleistet wird dies durch 34 pädagogische Fachkräfte, wobei zwei feste Bezugserzieher*innen einer Etage zugewiesen sind. Diese betreuen im Wechselschichtsystem, sodass in jeder Woche, in der Kernzeit von 14:00 - 23:00 Uhr, den Schüler*innen aber auch Eltern, Lehrkräften und Trainer*innen ein*e konkrete*r Ansprechpartner*in zur Verfügung steht. So kann individueller auf die Belange der leistungssportlichen Anforderungen und der Erziehung der Sportschüler*innen eingegangen werden. Auch im Vormittagsbereich und in der Nacht ist eine Betreuung durch pädagogisches Fachpersonal abgesichert. Im Falle von Personalausfall sind Reservedienste im Dienstplan vorgesehen. Die pädagogische Arbeit wird gestützt durch verbindliche Handlungsleitfäden, Verhaltensrichtlinien sowie eine Hausordnung, welche partizipativ mit den diversen Gremien (siehe oben) erarbeitet wurden.

Nach dem Prinzip „Erkennen-Einschätzen-Handeln“ wollen wir anhand der nachstehenden Veranschaulichung kurz erläutern, wie das „Haus der Athleten“ mögliche Kinderschutzfälle bearbeitet.

 

5.1 Trägerinternes Verfahren:

Gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung sind Hinweise oder Informationen über Handlungen gegen Kinder und Jugendliche bzw. auch unter ihnen oder Lebensumstände, die das leibliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder Jugendlichen gefährden, unabhängig davon, ob sie durch eine missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge, durch Vernachlässigung des Kindes oder Jugendlichen, durch unverschuldetes Versagen der Eltern oder durch das Verhalten eines Dritten, also auch von Mitarbeitenden des „Hauses der Athleten“ bestehen (vgl. hierzu auch §1666 BGB).

Erkennen:

  • Beobachten eines Ereignisses durch päd. Fachkraft
  • Selbstmeldung bei päd. Fachkraft
  • Meldung durch Schüler*innen, Eltern oder Dritte, Verbundpartner*innen (Schule/ Sport), weitere externe Personen an päd. Fachkräfte

Einschätzen:

  • Informieren der Wohnheimleitung, Sozialarbeit, ggf. Kinderschutzbeauftragten
  • Sammeln von Fakten
  • Einberufung einer professionellen Fallberatung à Bewertung der Fakten (Risikoeinschätzung: gewichtige oder nicht gewichtige Anhaltspunkte)
  • Einschätzung, ob Kindeswohlgefährdung vorliegt, ggf. hinzuziehen einer insoweit erfahren Fachkraft (§ 8a Abs. 4 SGB VIII - Wenn es sich um einen Fall im Rahmen von § 47 SGB VIII handelt, dann ist dies gesetzlich nicht bestimmt.)

Handeln:

  • fallspezifischen Handlungsleitfaden erstellen (Wer macht was bis wann? / Schutzplan)
  • Umsetzung des fallspezifischen Handlungsleitfadens

- sorgeberechtigte Personen informieren

- ggf. Sanktionen nach Hausordnung aussprechen

- Kontaktaufnahme bzw. Weitervermittlung zu externen Kooperationspartner*innen (Therapeut*innen, Schulpsycholog*innen, Laufbahnberater*innen u. v. m.)

  • Aufsichtsbehörde wird informiert (MBJS) – Umsetzung der Meldeverpflichtungen gegenüber der zuständigen Behörde (MBJS) zu Ereignissen und Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu beeinträchtigen ( vgl. § 47 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII)
  • abschließende Dokumentation
  • Nachsorge: Evaluation, Reflexionsgespräche, Beobachtung, ggf. Intervention bei erneutem Auftreten

 

Im Folgenden stellen wir auch noch einmal einen Handlungsleitfaden nach §8a Abs.4 SGB VIII vor.

Vorgänge, Situationen, Sachverhalte, Ereignisse oder Entwicklungen, Wahrnehmungen u.a., die geeignet sind, das Wohl des Kindes oder Jugendlichen zu beeinträchtigen, werden von uns wie folgt bearbeitet:

  • unmittelbare Intervention zum Schutz der jungen Menschen
  • interne Infokette (ErzieheràWohnheimleitung/Eltern/Kinderschutz/Sozialarbeit)
  • Anhörungen
  • Beteiligungen
  • arbeitsorganisatorische, arbeitsrechtliche / strafrechtliche Schritte
  • Rehabilitierung
  • Reflexion
  • Aufarbeitung

Natürlich setzen auch wir uns mit Themen wie Sexualpädagogik und Gewaltschutz auseinander und auch der Kinderschutz bei Kindern und Jugendlichen mit körperlichen Behinderungen / Beeinträchtigungen (Paraschwimmer*innen <1% der Belegung im Wohnheim) findet sich in unserer pädagogischen Arbeit wieder. Da wir aber eher normtypische Kinder und Jugendliche betreuen, werden diese Themen situativ behandelt und in letzterem Fall wird bei Vorlage gewichtiger Anhaltspunkte, ein personalisiertes Schutzkonzept erstellt.

6 Netzwerk / Kooperationen / Partner*innen

6.1 Das Schule-Leistungssport-Verbundsystem (SLVS)

Das Schule-Leistungssport-Verbundsystem (SLVS) besteht aus der Eliteschule des Sports „Friedrich Ludwig Jahn“, dem Olympiastützpunkt Potsdam, dem Wohnheim „Haus der Athleten“, dem Sportpark Luftschiffhafen und der Mensa. Für den Kinderschutz bedeutet dies, dass alle Mitarbeitenden des SLVS miteinander in Verbindung stehen und interagieren müssen und alle gemeinsam für das Wohl der Kinder und Jugendlichen Sorge tragen. Dies ist eine große Herausforderung für alle, da unterschiedliche Ziele, fachliche Voraussetzungen, unterschiedliche Anstellungsverhältnisse und Rechtsnormen vorliegen. Auf der Leitungsebene kommen hier die handelnden Personen in der wöchentlichen Verbundsitzung zusammen und besprechen aktuelle Probleme, Vorgänge und treffen insbesondere auch zu Aspekten des Kinderschutzes gemeinsame Fahrpläne und Absprachen.

6.2 Eliteschule des Sports „Friedrich Ludwig Jahn“

Die Eliteschule des Sports „Friedrich Ludwig Jahn“ ist unsere wichtigste Partnerin, da sich der Zweck der Unterbringung neben dem Trainingsbetrieb aus der weiten Anreise vom Heimatort zur Schule begründet. Die Zusammenarbeit mit der Schule funktioniert auf mehreren Ebenen und sichert so den Kinderschutz.

Auf Erzieherebene findet ein regelmäßiger Austausch mit den Klassen- und Fachlehrer*innen statt. Die Erzieher nehmen bei Bedarf an Elternversammlungen, Klassenkonferenzen oder sogenannten Dreierteams (Lehrkraft, Trainer*in und Pädagog*in) teil.

Zusätzlich haben die Bewohner*innen die Möglichkeit, über die Schulsozialarbeit oder eine Vertrauenslehrerin Hilfe zu holen. Zwischen Schulsozialarbeit und Wohnheimsozialarbeit sowie der Vertrauenslehrerin gibt es einen regelmäßigen Austausch und anlassbezogene Fallberatungen.

Die Trainer*innen sind in der Sekundarstufe I ebenfalls als Lehrkräfte angestellt und unterstehen somit disziplinarisch ebenfalls der Schule.

6.3 Olympiastützpunkt Brandenburg (OSP)

Während die Trainer*innen der Sekundarstufe I als Lehrkräfte der Schule unterstellt sind, sind die Trainer*innen der Sekundarstufe II überwiegend beim Olympiastützpunkt angesiedelt. In einer monatlichen Trainer*innenberatung kommen die standortverantwortlichen Trainer*innen sowie die Verbundpartner*innen zusammen und tauschen sich über aktuelle Themen und Entwicklungen aus. Treten Vorfälle und Kindeswohlgefährdungen in einer Sportart auf, ist diese Trainer*innenberatung zunächst zuständig und behandelt diese Fälle nach den Vorgaben des OSP. Die Schnittstellen hierzu stellen die Wohnheimleitung sowie die Wohnheimkoordination dar.

6.4 Versorgungsdienstleister der Mensa

Die Bewohner*innen schließen zur Essensversorgung einen verpflichtenden Vertrag mit dem Servicedienstleister der Mensa ab, wo Frühstück, Mittagessen und Abendessen eingenommen werden. Zur Qualitätssicherung und stetigen Verbesserung der Versorgung gibt es die Mensa-AG, die Mensaverantwortlichen des Wohnheims und regelmäßige unangekündigte Probeessen für Eltern- und Schülervertreter*innen. Hierbei stehen der Essensanbieter und das Wohnheim, im Hinblick auf das Thema Vollverpflegung/ Grundversorgung, im monatlichen Austausch.

6.4 Ombudsstelle Boje e. V.

Die Boje e. V. ist eine externe Ombudsstelle, an die sich alle Bewohner*innen vertrauensvoll wenden können, wenn dafür Bedarf besteht (vgl. 4.5 Beschwerdemanagement). Dies stellt sicher, dass die Kinder und Jugendlichen sowie auch deren Eltern eine*n Ansprechpartner*in haben, wenn Sie innerhalb des Systems nicht weiterkommen oder das Gefühl haben, ein systematisches Problem besteht, welches nur mit Hilfe von außen zu lösen ist.

6.5 Aufsichtsbehörde MBJS

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) fungiert als Aufsichtsbehörde für das „Haus der Athleten“. Alle Entwicklungen und Ereignisse, die gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII geeignet sind, das Kindeswohl zu gefährden unterliegen der Meldepflicht. Diesbezüglich sind die „Hinweise zu den Meldepflichten gemäß § 47 SGB VIII Verfahren und Formulare“[1] zu beachten.

Für die Intervention und Begleitung von Fällen sowie die Nachsorge steht das MBJS als verlässlicher Partner zur Verfügung. In etwa halbjährlichen Abständen tauschen sich MBJS und „Haus der Athleten“ über Lage und Entwicklungen am Standort aus.

6.6. Sonstige externe Fachberatungsstellen

Darüber hinaus arbeiten wir situativ bzw. fallspezifisch mit folgenden externen Fachberatungsstellen zusammen:

 

  • Stibb e. V.
  • Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg
  • örtlichen Erziehungs- und Familienberatungsstelle
  • Landessportbund
  • Mitarbeit in externen Gremien

 

 


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